Bürger*innenbudget
Projekte verwirklichen und neue Ideen für eine lebenswerte Stadt Castrop-Rauxel einbringen
Mit dem Bürger*innenbudget können Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine oder Initiativen Geld für ihre Projekte beantragen.
Welche Voraussetzungen muss ein Vorschlag erfüllen?
- Die Umsetzung muss im Stadtgebiet Castrop-Rauxel erfolgen und der Allgemeinheit zugutekommen.
- Der Vorschlag muss innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden können.
- Es dürfen max. 5.000 € beantragt werden.
Alle Details finden Sie in der aktuellen Satzung.
Bis wann kann eine Idee eingereicht werden?
Für das Jahr 2024 wird es durch die aktuelle Haushaltslage leider kein Bürger*innebudget geben.
Danach beginnt die Abstimmungsphase über die Projekte, welche als zusätzliche Entscheidungsgundlage für die Politik dient.
Wer darf Vorschläge einreichen?
- Alle Einwohner*innen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
- Vereine und Verbände, soweit sie ihren Sitz in Castrop-Rauxel haben.
Wichtig zu wissen!
- Die eingereichten Projekte dürfen erst nach dem Erhalt der Förderbescheide umgesetzt werden. Die Entscheidung über diese fällt voraussichtlich in der Ratssitzung am 24. August 2023. Danach erhalten Sie den Förderbescheid und die Zuwendung, sobald der Bescheid rechtskräftig ist. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn kann beantragt werden.
- Wenn Sie Projekte im öffentlichen Raum verwirklichen wollen, z.B. das Aufstellen einer Bank, benötigen Sie die Zustimmung des zuständigen Fachbereiches bzw. des Grundstückeigentümers - diese reichen Sie mit dem Antrag ein. Hier finden Sie einen Beispielantrag.
- Sobald Sie das Projekt umgesetzt haben, senden Sie uns den mit dem Förderbescheid erhaltenen Verwendungsnachweis zu.
- Nach der Einreichung Ihres Antrages können Sie Ihr Projekt auf dieser Plattform einstellen und Unterstützer sammeln.
Was bisher schon umgesetzt wurde, findet Sie uns unserem Info-Video!
Sie haben weitere Fragen zum Bürger*innenbudget? Dann schicken Sie eine E-Mail an mitreden@castrop-rauxel.de oder rufen an unter 02305 / 106-2103, -2116.