Kollaboratives Gesetzgebungsverfahren
KlimaanpassungskonzeptAntrags-Code: CONSUL-Castrop-Rauxel-2020-12-19
Begrünung Bunkerdach als Pocketpark
Dachbegrünung kann duch einen übergreifenden B-Plan (siehe Stadt DO) bei Umbauten der Gebäude in Hotspots verpflichtend werden. Gleichzeitig sollte die Stadt CAS Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung der Immobilienbesitzer Fördermöglichkeiten darstellen und bei eigenen Porjekten beispielhaft wirken. z.B. Dachbegünung auf dem Bunkerdach als kleinen Pocketpark , begehbarkeit vom Parkdeck aus, oder im Bereich Post Dachbegrünung als Mietergärten vorsehen. Gleichzeitig kann die Dachbegrünung als Rückhalteraum bei Starkregenereignissen genutzt werden.