Kollaboratives Gesetzgebungsverfahren
KlimaanpassungskonzeptAntrags-Code: CONSUL-Castrop-Rauxel-2020-12-13
Die Lockerung der städtischen Baumschutzsatzung aus 2019, mit der für die Beseitigung von Bäumen weitgehend in das Ermessen Einzelner gestellt wurde, sollte wieder rückgängig gemacht werden
Nach mündlicher Auskunft unseres Bürgermeisters Kravanja hat sich durch die Veränderung der Baumschutzsatzung in 2019 an dem Antragsverfahren zur Fällung eines Baumes NICHTS verändert. Hierdurch hat, so die Aussage, die Stadtverwaltung den Baumbestand im Blick und auch die Kontrolle über Fällaktionen. Der zuständige Fachbereich hat auf diesbezügliche ganz konkrete Frage zu dem Punkt aber eine ganz andere Antwort gegeben, nämlich: "Die Fällung eines Baumes ist nur zu beantragen, sofern der Baum laut Baumschutzsatzung geschützt ist." Daraus entnehme ich, dass für Bäume, bei denen durch die Lockerung der Baumschutzsatzung der Schutz entfallen ist (Grundstücksgröße, Nähe zum Baukörper, ....) keine Antrag mehr erforderlich ist, also ohne den Formalismus gefällt werden darf. Und genau DIESE BOTSCHAFT ist, soweit ich das feststellen konnte, so bei den Leuten auch angekommen.
Der Dissens zwischen Theorie und Praxis sollte aufgelöst und die Bäume, die in unserer Stadt noch verblieben sind, so weit wie nur irgend möglich durch eine klar gefasste und damit verständliche Satzungsregelungen geschützt werden.