CONSUL Castrop-Rauxel

Bebauungsplan Nr. 264

"Unterspredey / In der Recke"

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 29.05.2024

 

Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel sowie die veröffentlichten Unterlagen sind am Ende dieser Seite abrufbar.

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Bekanntgabe zur Beteiligung der Bürger

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Sport der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 die Veröffentlichung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Planbereich des Bebauungsplans befindet sich im Ortsteil Schwerin im südlichen Stadtgebiet Castrop-Rauxels. Der Geltungsbereich ist überwiegend durch straßenbegleitende Wohnbebauung im Übergangsbereich zum Freiraum geprägt. Die Gesamtfläche des Satzungsgebiets beträgt circa 2,1 ha.

Worum geht es genau?

Ziel der Planung ist es, Abgrenzungsfragen zwischen Innen- und Außenbereich und Fragen zur möglichen Bebaubarkeit und Nachverdichtung von Grundstücken sowie der Ausnutzbarkeit von Grundstücksteilen und Gartenflächen im Übergang zum Außenbereich zu klären. Bestehende Freiraumstrukturen sollen bewahrt werden.

Auf der Fläche nördlich des Gebäudes Unterspredey 61 hat sich Wald entwickelt, der vor einer Inanspruchnahme durch eine Bebauung geschützt werden soll. Das südlich gelegene Flurstück 756 wirkt zwischen den Gebäuden Unterspredey 61 und 61b optisch wie eine Baulücke. Hier befindet sich jedoch unterirdisch gelegen ein Einlaufbauwerk mit Verrohrung eines Gewässers / Gewässergrabens. Die Starkregenanalyse zeigt auf, dass das Flurstück teilweise überflutet wird. Diese Fläche soll daher ebenfalls weitgehend von einer Bebauung freigehalten werden.

Im Wesentlichen bestehen bei diesen beiden noch unbebauten Flächen Entwicklungsmöglichkeiten für den Freiraum. Hier besteht noch Potential, die derzeitige Ausprägung der dargestellten Freiraumfunktionen des Stadtraumes aufrecht zu erhalten und zukünftig im Sinne der übergeordneten Pläne und städtebaulichen Konzepte zu entwickeln.

Auf den anderen Grundstücken beschränkt sich die Freiraumentwicklung auf das auf den rückwärtigen Gartenflächen vorhandene Potential, dort auch Nebenanlagen zu unterbinden. Umgekehrt wird ein klarer Rahmen für die Erweiterung auch der Hauptgebäude abgesteckt und gesichert. Damit werden die privaten Interessen an einer baulichen Nutzung des Grundstücks mit dem öffentlichen Interesse an der Freiraumentwicklung in Ausgleich gebracht.

 

Wie kann ich mitmachen?

  • Online Einsicht: Der Entwurf des Plans ist vom 29. April bis 29. Mai 2024 hier einsehbar. Weiter unten können die Unterlagen heruntergeladen werden.
  • Vor Ort Einsicht: Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus (im Foyer) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Wie äußere ich meine Meinung?

In diesem Zeitraum können alle Bürger ihre Meinungen, Vorschläge oder Bedenken äußern. Dies kann schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf andere Weise geschehen.

 

Wichtige Hinweise:

  • Äußerungen, die nach dem 29. Mai 2024 eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Persönliche Daten werden im Rahmen dieses Verfahrens gesammelt und verwendet. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie unter https://www.castrop-rauxel.de/datenschutz.