CONSUL Castrop-Rauxel

14. Änderung des Flächennutzungsplans

"Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg"

Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)

in der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 29.05.2024

 

Hinweis: Die öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch im Amtsblatt der Stadt Castrop-Rauxel sowie die veröffentlichten Unterlagen sind am Ende dieser Seite abrufbar.

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Bekanntgabe zur Beteiligung der Bürger

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Sport der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 15.06.2022 die Einleitung der 14. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg“ beschlossen. In seiner Sitzung am 11.04.2024 hat der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Sport der Stadt Castrop-Rauxel den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung gebilligt und den Beschluss über die Veröffentlichung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) gefasst.

Der Planbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplans „Unterspredey / Oberspredey, Erlenweg“ befindet sich im Ortsteil Schwerin im südlichen Stadtgebiet Castrop-Rauxels (Gemarkung Castrop, Flur 4).

Worum geht es genau?

Die Flächen im Geltungsbereich der 14. Änderung des Flächennutzungsplans sind im Regionalplan bis auf wenige Teilflächen als Freiraum- und Agrarbereich dargestellt und liegen innerhalb eines in Ost-West-Richtung verlaufenden Regionalen Grünzugs. Die Grundstücke befinden sich planungsrechtlich überwiegend im Außenbereich gem. § 35 BauGB. In der Vergangenheit ergaben sich hier häufig Abgrenzungsfragen zwischen Innen- und Außenbereich und Fragen zur möglichen Bebaubarkeit und Nachverdichtung von Grundstücken sowie der Ausnutzbarkeit von Grundstücksteilen und Gartenflächen im Übergang zum Außenbereich.

Auch wenn sich aus dem Flächennutzungsplan nicht unmittelbar eine Bebaubarkeit von Flächen ableiten lässt, führt die bestehende Darstellung von Wohnbauland in der Außenwahrnehmung häufig zu der fehlgeleiteten Annahme, es handele sich bei den Flächen um Bauland. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich jedoch derzeit rein nach der faktischen Zuordnung zum Innen- oder Außenbereich gem. §§ 34 und 35 BauGB, da für den Bereich kein qualifizierter Bebauungsplan besteht. Durch den derzeit in Aufstellung befindlichen, einfachen Bebauungsplan Nr. 264 "Unterspredey / In der Recke" werden für Teilbereiche ergänzende Regelungen geplant. Die Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 264 erfolgt zeitlich parallell zur Flächennutzungsplanänderung.

Der teilweise durch den Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung verlaufende Regionale Grünzug wird durch die bestehende Bebauung entlang der Straßen Unterspredey und In der Recke teilweise faktisch unterbrochen. Um die Ost-West-Verbindung des Grünzugs dennoch in Teilen sichern zu können, soll die Waldfläche auf den Flurstücken 55, 415 und 416 und die südlich an die Waldfläche anschließende und derzeit als Grünland genutzte Fläche gesichert und dauerhaft erhalten werden.

Die Fläche südlich der Kreuzung In der Recke / Unterspredey und das Flurstück 546 werden in den Geltungsbereich einbezogen, um eine kleinteilige Inseldarstellung von Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan zu vermeiden und den Regionalen Grünzug trotz bestehender Bebauung langfristig in seiner Funktion zu sichern und auch zu stärken. Weiterer Anpassungsbedarf besteht für eine Fläche westlich des Erlenwegs, im östlichen Teil des Änderungsbereichs gelegen. Sie ist derzeit als Wohnbaufläche dargestellt, ist aber planungsrechtlich nach § 35 BauGB als Außenbereich zu beurteilen. Eine Bebauung dieser Fläche wäre daher nur über einen Bebauungsplan realisierbar. Aufgrund des erforderlichen Waldabstandes wäre die realisierbare Wohnbaufläche hier nur sehr gering. Eine Bebauung dieser kleinteiligen Fläche soll daher im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens auch in Zukunft nicht ermöglicht werden. So wird eine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion des Waldgebiets „In der Recke“ dauerhaft vermieden.

 

Wie kann ich mitmachen?

  • Online Einsicht: Der Entwurf des Plans ist vom 29. April bis 29. Mai 2024 hier einsehbar. Weiter unten können die Unterlagen heruntergeladen werden.
  • Vor Ort Einsicht: Zusätzlich können die Unterlagen im Rathaus (im Foyer) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

 

Wie äußere ich meine Meinung? In diesem Zeitraum können alle Bürger ihre Meinungen, Vorschläge oder Bedenken äußern. Dies kann schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf andere Weise geschehen.

 

Wichtige Hinweise:

  • Äußerungen, die nach dem 29. Mai 2024 eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Persönliche Daten werden im Rahmen dieses Verfahrens gesammelt und verwendet. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.castrop-rauxel.de/buergerbeteiligung-bauen-datenschutz.