Code des Ausgabenvorschlags: 198
In Castrop-Rauxel muss lt. Satzung eine bestimmte Mülltonnengröße genutzt werden.
Um einen Anreiz zu schaffen, Abfälle zu reduzieren, sollten die Abfallgebühren nicht nach Anzahl der Bewohner und nach einem veralteten Mengenschlüssel berechnet werden, sondern über die tatsächlich abgefallene Müllmenge.
Hierzu können die Müllfahrzeuge mit einer Waage und einem Scanner ausgestattet werden.