Code des Ausgabenvorschlags: 196
Im Normalfall ist die Straßenbeleuchtung die komplette Nacht über eingeschaltet.
Dort, wo sehr wenig Verkehr ist, kann die Straßenbeleuchtung abgeschaltet oder gedimmt werden und muss nur in den Normalbetrieb, wenn sie benötigt wird.
Dies kann durch Bewegungsmelder oder Radarsensoren erfolgen.
Sinnvoll wäre hier eine Abstimmung mit der Gemeinde Tübingen, wo ein Versuchsprojekt dazu läuft.
www.swtue.de/Netze/strassenbeleuchtung/licht-nach-bedarf.html