CONSUL Castrop-Rauxel

Zurück

Straßenbeleuchtung bei Bedarf

MW MW  •  2024-03-03  •  Gute Beispiele (Budget derzeit offen)  • 

Code des Ausgabenvorschlags: 196

Im Normalfall ist die Straßenbeleuchtung die komplette Nacht über eingeschaltet. 

Dort, wo sehr wenig Verkehr ist, kann die Straßenbeleuchtung abgeschaltet oder gedimmt werden und muss nur in den Normalbetrieb, wenn sie benötigt wird.

Dies kann durch Bewegungsmelder oder Radarsensoren erfolgen.

Sinnvoll wäre hier eine Abstimmung mit der Gemeinde Tübingen, wo ein Versuchsprojekt dazu läuft.

www.swtue.de/Netze/strassenbeleuchtung/licht-nach-bedarf.html


Sie müssen sich anmelden oder registrieren, um einen Kommentar zu hinterlassen.
    Keine definierten Meilensteine vorhanden