CONSUL Castrop-Rauxel

Bebauungsplan Nr. 265

"Erneuerbare Energien Bladenhorst"

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27.09.2024 bis 14.10.2024

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Sport der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 beschlossen, für den Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bladenhorst“, den Bebauungsplan Nr. 265 aufzustellen. Der Bebauungsplan soll im weiteren Verfahren unter der Bezeichnung „Erneuerbare Energien Bladenhorst“ geführt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Ortsteil Bladenhorst im Bereich des ehemaligen Gestüts Forstwald. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus der beiliegenden Übersichtsskizze.

Im Vergleich zum Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans hat sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans vergrößert. Der Geltungsbereich wurden weiter nach Osten ausgedehnt und umfasst nun die gesamten nicht bewaldeten Flächen des ehemaligen Gestüts Forstwald in Bladenhorst.

In Abstimmung mit den Stadtwerken Castrop-Rauxel und dem Eigentümer soll auf dem westlichen Teil der Flächen des Gestüts Forstwald eine Windenergieanlage und eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen und dadurch ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden. Der östliche Teil der Fläche umfasst die Wohngebäude und Ställe des Gestüts Forstwald sowie einige Weiden und Wiesen, die in Bezug zur Pferdenutzung stehen. In einem Kernbereich des Gestüts sollen die bestehenden Wohneinheiten erhalten bleiben sowie die Möglichkeit einer Folgenutzung für Kleingewerbe geschaffen werden. Eine weitere Entwicklung darüber hinaus wird gleichzeitig ausgeschlossen.

Zur Realisierung der Windenergieanlage, der Freiflächen-Photovoltaikanlage sowie der Sicherung der Wohneinheiten sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch die Aufstellung eines Bebauungsplans zu schaffen, um die betroffenen öffentlichen und privaten Belange sachgerecht abzuwägen.

Das Plangebiet liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Der Außenbereich ist grundsätzlich von Bebauung freizuhalten. Im Gegensatz zur Windenergie gilt für die Solarenergienutzung nur eine Teilprivilegierung nach § 35 (1) Nr. 8 + 9 BauGB, sodass die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Außenbereich nur im Rahmen eines Bebauungsplans nach § 30 BauGB zulässig ist. Da einige der Flächen innerhalb eines 200 m Abstandes eines übergeordneten Schienenweges liegen, greift hier bereits die Sonderregelung des § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB, die eine Zulässigkeit ermöglicht. Von dieser Regelung sind jedoch nicht alle Flächen umfasst, so dass die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig ist. Zudem gilt es die Folgenutzung des Gestüts Forstwald planungsrechtlich zu steuern.

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die zur frühzeitigen Beteiligung bereitgestellten Unterlagen sind vom 27.09.2024 bis einschließlich 14.10.2024 (Veröffentlichungsfrist) zu jedermanns Einsicht einsehbar. Anregungen können an stadtplanung@castop-rauxel.de gesendet werden.

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen liegen ebenfalls im oberen Foyer des Ratssaals im Rathaus der Stadt Castrop-Rauxel, Europaplatz 1 (Zugang im Bereich des Eingangs B) zu den allgemeinen Öffnungszeiten und zwar

montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und
freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zur Einsicht für die Öffentlichkeit öffentlich aus.

Während des o. g. Beteiligungszeitraums ist es möglich, Auskunft über den Inhalt der Planung zu erhalten, Anregungen und Bedenken vorzubringen und diese mit den Beschäftigten zu erörtern. Während des o. g. Beteiligungszeitraums kann die Öffentlichkeit Äußerungen und Stellungnahmen in das Verfahren einbringen. Dazu gibt es keine verbindliche Formvorschrift – Äußerungen und Stellungnahmen können schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf andere Weise an die Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Stadtplanung und Bauordnung (61) weitergegeben werden.

Personenbezogene Daten werden zum Zwecke des Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitergehende Informationen zum Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten sind auf der Internetseite der Stadt Castrop-Rauxel unter https://www.castrop-rauxel.de/datenschutz einsehbar.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.