CONSUL Castrop-Rauxel

15. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)

"Erneuerbare Energien Bladenhorst"

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27.09.2024 bis 14.10.2024

Der Planbereich der 15. Flächennutzungsplanänderung „Erneuerbare Energien Bladenhorst“ liegt im Ortsteil Bladenhorst im Bereich des ehemaligen Gestüts Forstwald. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus der beiliegenden Übersichtsskizze.

15. Änderung des Flächennutzungsplans "Erneuerbare Energien Bladenhorst"

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung vom 27.09.2024 bis 14.10.2024

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Sport der Stadt Castrop-Rauxel hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 beschlossen, für den Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bladenhorst“, den Flächennutzungsplan zu ändern. Die Flächennutzungsplanänderung soll im weiteren Verfahren unter der Bezeichnung „Erneuerbare Energien Bladenhorst“ geführt werden. Der Planbereich der 15. Flächennutzungsplanänderung „Erneuerbare Energien Bladenhorst“ liegt im Ortsteil Bladenhorst im Bereich des ehemaligen Gestüts Forstwald. Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs ergeben sich aus der beiliegenden Übersichtsskizze.

Im Vergleich zum Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans hat sich der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung vergrößert. Der Geltungsbereich wurde weiter nach Osten ausgedehnt und umfasst nun die gesamten nicht bewaldeten Flächen des ehemaligen Gestüts Forstwald in Bladenhorst.

Die planungsrechtliche Ausgangsituation zeigt eine im Flächennutzungsplan als Grünfläche bzw. Waldfläche dargestellte Fläche. Künftig soll im westlichen und zentralen Teil des Geltungsbereichs die bisherige Grünflächendarstellung mit einer „Fläche für Versorgungsanlagen“ überlagert dargestellt werden. Die Waldfläche im Nordwesten bleibt bestehen und wird weiterhin als „Fläche für den Wald“ dargestellt. Im Osten soll die Walddarstellung geschärft und an die tatsächlichen Waldbestände angepasst werden. Das 12. Änderungsverfahren wird parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 265 eingeleitet, um zu gewährleisten, dass der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist. In Abstimmung mit den Stadtwerken Castrop-Rauxel und dem Eigentümer soll auf dem westlichen Teil der Flächen des Gestüts Forstwald eine Windenergieanlage und eine Freiflächen-Photovoltaikanlage entstehen und dadurch ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden. Der östliche Teil der Fläche umfasst die Wohngebäude und Ställe des Gestüts Forstwalds sowie einige Weiden und Wiesen, die in Bezug zur Pferdenutzung stehen. In einem Kernbereich des Gestüts sollen die bestehenden Wohneinheiten erhalten bleiben sowie die Möglichkeit einer Folgenutzung für Kleingewerbe geschaffen werden. Eine weitere Entwicklung darüber hinaus wird gleichzeitig ausgeschlossen.

Nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Die zur frühzeitigen Beteiligung bereitgestellten Unterlagen sind vom 27.09.2024 bis einschließlich 14.10.2024 (Veröffentlichungsfrist) zu jedermanns Einsicht einsehbar. Anregungen können an stadtplanung@castop-rauxel.de gesendet werden.

Die im Internet veröffentlichten Unterlagen liegen ebenfalls im oberen Foyer des Ratssaals im Rathaus der Stadt Castrop-Rauxel, Europaplatz 1 (Zugang im Bereich des Eingangs B) zu den allgemeinen Öffnungszeiten und zwar

montags, dienstags und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr,
mittwochs        von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und
freitags        von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zur Einsicht für die Öffentlichkeit öffentlich aus. Während des o. g. Beteiligungszeitraums ist es möglich, Auskunft über den Inhalt der Planung zu erhalten, Anregungen und Bedenken vorzubringen und diese mit den Beschäftigten zu erörtern. Während des o. g. Beteiligungszeitraums kann die Öffentlichkeit Äußerungen und Stellungnahmen in das Verfahren einbringen. Dazu gibt es keine verbindliche Formvorschrift – Äußerungen und Stellungnahmen können schriftlich, mündlich, elektronisch oder auf andere Weise an die Stadt Castrop-Rauxel, Bereich Stadtplanung und Bauordnung (61) weitergegeben werden.

Personenbezogene Daten werden zum Zwecke des Verfahrens gespeichert und verarbeitet. Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weitergehende Informationen zum Datenschutz und Umgang mit personenbezogenen Daten sind auf der Internetseite der Stadt Castrop-Rauxel unter https://www.castrop-rauxel.de/datenschutz einsehbar.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.