CONSUL Castrop-Rauxel

kollaboratives Gesetzgebungsverfahren

Nahmobilitätskonzept

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Offene Antworten (4)


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  • Det

    Richtig gut fände ich noch eine Verbindung von der Christinenstraße durch den Wagenstruch zu STR 447. Das ist jetzt schon ein Fußweg.

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    • Det

      zu STR_428: Dort sind 1 bis 2 Sperrpfosten mal willkürlich gesetzt mal beide entfernt. Sie liegen dann nebenan im Gebüsch. Hier unbedingt ändern auf nur einen Zentralpfosten und diesen sichern. Sind beide Pfosten gesetzt ist die Durchfahrtsbreite iel zu klein. => Verkehrgefährdung. Hier bitte max 2 Lampen setzen im Bereich der Walddurchführung. Ansonsten ist Licht auch eine Art Verschmutzung, die es zu vermeiden gilt. Fahrräder haben ja Licht. zu STR_443-Gerther Str: Beschränkung auf generell 30km/h für die Strasse und Fahrräder auf die Straße im Mischverkehr. "Sehr gute Lösung". Die jetzige Nutzungspflicht ist eine Katastrophe. zu STR_444: Den Radweg muss man natürlich durchziehen bis Castroper Hellweg. STR_446 und STR_447 macht nur Sinn, wenn der Radweg bei Knickenberg auf die Bochumer Straße geführt wird. Alternativ hier auf Höhe Daum und zusätzlich zum Reithof. Hier sind Radwege zu planen, die nicht von den Pferden zerstört werden können. => Deutliche Abtrennung zu den Reitwegen.

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      • Det

        Die Detaillösungen für Bövinghausen finde ich nicht. Falsch verlinkt?